Allgemeine Geschäftsbedingungen
myfitness Zusatzvereinbarung
Ergänzende Vertragsbedingungen zur Nutzung des myfitness Präventionsprogrammes.
§1 Leistungsbeschreibung
Gegenstand der nachstehenden Vereinbarung ist das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte Recht zur Nutzung des myfitness Präventions-Programmes über eine gezielte Fitnessberatung sowie zu diesem Zweck dienende Zusatzleistungen und die Verwendung des Namens und der Marke myfitness in dem dafür erforderlichen Umfang. Die Verwendung des Namens und der genannten Marke hat ausschließlich nach den Richtlinien und nur zur Nutzung des myfitness Programmes über eine gezielte Fitnessberatung im Rahmen dieses Vertrages zu erfolgen.
Für das myfitness Präventionsprogramm übernehmen diverse gesetzliche Krankenkassen für ihre Versicherten bis zu 100% der Kosten für die erfolgreiche und vollständige Beendigung des digitalen myfitness Programmes. Für die dauerhafte Kostenerstattung durch die diversen Krankenkassen übernimmt myline keine Verantwortung. Die Kostenerstattung der Krankenkassen ist nur so lange gültig, solange das digitale myfitness Programme offiziell durch die ZPP (Zentrale Prüfstelle für Prävention) zugelassen ist.
§2 Pflichten des Partnerstudios
Das Partnerstudio verpflichtet sich, die ausgehändigten Unterlagen, die myfitness Boxen und das zur Verfügung gestellte Know-how ausschließlich für die Bewerbung, den Vertrieb und die Durchführung der zur Verfügung gestellten myfitness Programme im genannten Studio einzusetzen. Die Nutzungsrechte, Unterlagen und das darin enthaltene Know-how dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von myline nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet werden. Das Partnerstudio verpflichtet sich zudem, die myfitness Programme nach den Vorgaben von myline einzusetzen.
Das Partnerstudio teilt myline seine Unternehmensdaten zur Darstellung auf der Website von myfitness mit. Das Partnerstudio wird in der Funktion „Studiofinder“ auf der Website geführt, die es Interessenten ermöglicht, Partnerstudios nach Postleitzahlen zu finden. Das Partnerstudio erklärt sich bereit, jedem Interessenten, der über die myfitness Website an das Partnerstudio vermittelt wird, bis zu 14 kostenfreie Trainingstage zu ermöglichen. Weiter ist das Partnerstudio verpflichtet, die ihm seitens der myline Deutschland GmbH ausgehändigten Werbemittel zum Vertrieb des myfitness Programmes einzusetzen. Der Online-Vertrieb ist weder über einen eigenen Online-Shop, eine eigene Webseite oder über Plattformen und Marketplaces von Drittanbietern gestattet.
Das Partnerstudio muss sicherstellen, dass eine Teilnahme an dem myfitness Programm nicht an eine Mitgliedschaft in seinem Fitnessclub/Unternehmen gebunden ist. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die vorstehend genannten Vorgaben steht myline ein außerordentliches Kündigungsrecht der Nutzungsvereinbarung zu. Schadensersatzansprüche bleiben dabei vorbehalten.
§3 Zulassung, Zahlungsmodalitäten, Vertragsbeginn, Laufzeiten und Preise
Bei den digitalen myfitness Programm handelt es sich um, von der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP), zugelassene Präventionsprogramme nach § 20 SGB V. Das digitale myfitness Programm erfüllt die Anforderungen der ZPP und wurde zum 25.01.2026 rezertifiziert. Die Zulassung durch die ZPP gilt zunächst bis zum 25.01.2027. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt somit mit dem von myline genannten Zulassungsdatum für die Dauer von 24 Monaten. Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht von einer der Parteien 3 Monate vor Ablauf der 24 Monate, bzw. in Folgejahren 3 Monate vor Ablauf der 12 Monate, gekündigt wird. Die myline Deutschland GmbH ist berechtigt, alle genannten Gebühren und Preise im Rahmen des § 315 BGB an die jeweiligen Marktverhältnisse anzupassen. Alle genannten Preise und Gebühren verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
§4 Haftung
Es wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass die Benutzung des zur Verfügung gestellten myfitness Programmes nicht in Rechte Dritter eingreift oder keine Schäden bei Dritten herbeiführt. myline sind solche Rechte zurzeit nicht bekannt. Es wird keine Gewähr oder Haftung für die Zuverlässigkeit, die Qualität und die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Programmes übernommen.
Das Partnerstudio ist nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Dateien und myfitness Boxen zu vervielfältigen. Dies bedeutet insbesondere, dass das Partnerstudio je Programmteilnehmer nur eine original myfitness Box zu verwenden hat. Das Partnerstudio hat das ihm zur Verfügung gestellte Konzept sowie sonstige Unterlagen vertraulich zu behandeln.
§5 Kündigung und Folgen der Beendigung des Vertrages
Nach Ablauf der Nutzungsdauer ist das Partnerstudio nicht mehr berechtigt, die zur Verfügung gestellten myfitness Programme nebst Unterlagen zu nutzen. Die erhaltenen Unterlagen sind von dem Inhaber unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten und deren Vernichtung auf Verlangen von myline nachzuweisen. Bei Zuwiderhandlungen hat das Partnerstudio für jeden einzelnen Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von € 10.200 an myline zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt. Nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung ist eine unerlaubte Weiterverwendung der Unterlagen und des Know-hows untersagt.
Maßgeblich für die Wirksamkeit einer Kündigung bleibt stets der ursprünglich abgeschlossene Hauptvertrag bzw. die originale Nutzungsvereinbarung.
Durch ein Upgrade kann zwar eine eigene Laufzeit sowie ein gesonderter Beginn der jeweiligen Zusatzleistung entstehen; die Wirksamkeit einer Kündigung des Hauptvertrages erstreckt sich jedoch stets auch auf sämtliche hiermit verbundenen Upgrades und Zusatzvereinbarungen.
Ein Upgrade oder Zusatzmodul kann nach Beendigung des ursprünglichen Hauptvertrages bzw. der originalen Nutzungsvereinbarung nicht eigenständig fortgeführt werden. Mit Wirksamwerden der Kündigung des Hauptvertrages enden daher automatisch auch sämtliche damit verbundenen Upgrades und Zusatzleistungen, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Die Nutzungsrechte für das myfitness Programm enden automatisch, ohne dass es einer Beendigungserklärung bedarf, wenn das aktuelle myfitness Programm, sofern myline dies nicht zu vertreten hat, nicht mehr die gestellten Anforderungen seitens der ZPP erfüllt und/oder die Zulassung aberkannt wurde.
Bei dem myfitness Programm ist zu beachten, dass in diesem Fall alle Teilnehmer, die nach Ablauf der Zertifizierung das Programm beenden, keinen Anspruch mehr auf Rückerstattung durch die Krankenkasse haben. Ein Anspruch auf Rückzahlung für bereits an myline bezahlte Gebühren und myfitness Boxen oder auf Schadensersatz oder Ähnliches seitens des umseitigen Vertragspartners ist ausgeschlossen.
Wenn und soweit der Verlust der Zulassung als Präventionsprogramm auf der Einführung neuer Anforderungen der ZPP beruht, ist es dem pflichtgemäßen und dem Sinn der Nutzungsvereinbarung entsprechenden Ermessen von myline überlassen, ob die erforderlichen Anpassungen des digitalen myfitness Programms erfolgen, um eine erneute Zulassung bewirken zu können. Das berechtigte Interesse des Inhabers an der Zulassung als Präventionsprogramm muss bei einer Entscheidung von myline berücksichtigt werden.
§6 Veräußerung des Studios
Namens- und Nutzungsrechte sind seitens des Partnerstudios nicht übertragbar und können nicht an Dritte veräußert werden. Bei einer Änderung der Eigentums- oder Besitzverhältnisse des Partnerstudios, z.B. bei Betriebsübergang, verpflichtet sich Dieser, unverzüglich myline zu informieren. myline steht es frei, mit dem neuen Besitzer/Eigentümer das Nutzungsverhältnis fortzusetzen oder zu kündigen. Das Partnerstudio hat gleichwohl gegenüber seinem Rechtsnachfolger darauf hinzuwirken, dass Dieser in das Nutzungsverhältnis mit myline eintritt.
§7 Gerichtsstand
Für die Nutzungsvereinbarung gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist der Sitz von myline. Der Inhaber kann die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung von myline auf Dritte übertragen.
§8 Nebenabreden und Änderungen
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen der Nutzungsvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.