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Allgemeine Geschäftsbedingungen

myfitness §20 Bewegung

Vertragsbedingungen für offizielle Fitness- & Gesundheitsanlagen im Basis-Modell myfitness §20 Bewegung.

§1 Leistungsbeschreibung

Gegenstand der nachstehenden Vereinbarung ist das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte Recht zur Nutzung von Programmen über eine gezielte Ernährungs- und Fitnessberatung sowie zu diesem Zweck dienende Zusatzleistungen und die Verwendung des Namens und der Marke von myline, myline intense, myline control und myfitness in dem dafür erforderlichen Umfang. Die Verwendung des Namens und der genannten Marken von myline hat ausschließlich nach den Richtlinien und nur zur Nutzung des Programmes über eine gezielte Ernährungs- und Fitnessberatung im Rahmen dieses Vertrages zu erfolgen. Die Vertragspartnerschaft kann nur durch offizielle Fitness- & Gesundheitsanlagen abgeschlossen werden.

§2 Nutzungsdauer/-laufzeit und Kündigung

Die Nutzungsvereinbarung beginnt mit dem Buchungsdatum der Online-Anmeldung. Die Nutzungsdauer beträgt 12 Monate. Wird die Vereinbarung nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Nutzungsdauer gekündigt, so verlängert sie sich automatisch um jeweils 12 Monate. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die myline Deutschland GmbH kann innerhalb von 21 Tagen nach Vertragsabschluss von dieser Vereinbarung wieder zurücktreten.

§3 Leistungen und Teilnehmerpaketpreise

Das Partnerstudio erhält die in der Online Anmeldung beschriebenen Basic myfitness Leistungen. Der Preis pro Teilnehmerpaket beträgt hierbei 34,90 € / Stück.

§4 Pflichten des Partnerstudios

Das Partnerstudio verpflichtet sich, die ausgehändigten Unterlagen, die Teilnehmerpakete und das darin enthaltene Know-how ausschließlich für die Bewerbung, den Vertrieb und die Durchführung der zur Verfügung gestellten myline Programme im genannten Studio einzusetzen. Die Nutzungsrechte, Unterlagen und das darin enthaltene Know-how dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von myline nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Abnehm- oder Ernährungskurse verwendet werden.

Das Partnerstudio verpflichtet sich zudem, die myline Programme nach den Vorgaben von myline einzusetzen. Das Partnerstudio teilt myline seine Unternehmensdaten zur Darstellung auf der Website von myline mit. Das Partnerstudio wird in der Funktion „Studiofinder“ auf den Websiten von myline & myfitness geführt, die es Interessenten ermöglicht, Partnerstudios nach Postleitzahlen zu finden. Das Partnerstudio erklärt sich bereit, jedem Interessenten der über die myline Website an das Partnerstudio vermittelt wird, bis zu 14 kostenfreie Trainingstage zu ermöglichen.

Bei den digitalen myfitness Programm handelt es sich um, von der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP), zugelassene Präventionsprogramme nach § 20 SGB V.

Das digitale myfitness Programm erfüllt die Anforderungen der ZPP und wurde zum 25.01.2026 rezertifiziert. Die Zulassung durch die ZPP gilt zunächst bis zum 25.01.2028.

Die myline Deutschland GmbH ist berechtigt, alle genannten Gebühren und Preise im Rahmen des § 315 BGB an die jeweiligen Marktverhältnisse anzupassen. Alle genannten Preise und Gebühren verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Für die dauerhafte Kostenerstattung durch die diversen Krankenkassen übernimmt myline keine Verantwortung. Die Kostenerstattung der Krankenkassen ist nur solange gültig, solange das digitale myfitness Programm offiziell durch die ZPP zugelassen sind.

Weiter ist das Partnerstudio verpflichtet die ihm seitens der myline Deutschland GmbH ausgehändigten Werbemittel zum Vertrieb des digitalen myfitness Programmes einzusetzen. Der Online-Vertrieb ist weder über einen eigenen Online-Shop, eine eigene Webseite oder über Plattformen und Marketplaces von Drittanbietern gestattet. Das Partnerstudio muss sicherstellen, dass eine Teilnahme am myfitness Programm nicht an eine Mitgliedschaft in seinem Fitnessclub gebunden ist. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die vorstehend genannten Vorgaben steht myline ein außerordentliches Kündigungsrecht der Nutzungsvereinbarung zu. Schadensersatzansprüche bleiben dabei vorbehalten.

§5 Haftung

Es wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass die Benutzung der von myline® zur Verfügung gestellten Programme nicht in Rechte Dritter eingreift oder keine Schäden bei Dritten herbeiführt. myline sind solche Rechte zurzeit nicht bekannt. Es wird keine Gewähr oder Haftung für die Zuverlässigkeit, die Qualität und die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Konzeptes übernommen.

Das Partnerstudio ist nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Dateien und Teilnehmerpakete zu vervielfältigen. Dies bedeutet insbesondere, dass das Partnerstudio je Programmteilnehmer nur ein original Teilnehmerpaket zu verwenden hat. Das Partnerstudio hat das ihm zur Verfügung gestellte Konzept sowie sonstige Unterlagen vertraulich zu behandeln. Das Partnerstudio darf keine myline Produkte oder myline Ausstattungselemente wie Werbemittel etc. nach Österreich verbringen.

§6 Hilfsprojekt – Die myline Pfundsengel

myline hat das Hilfsprojekt „myline Pfundsengel“ ins Leben gerufen. Unter dem Motto „Gib deine Pfunde für die Pfunde eines anderen“ generiert myline mit jedem myline Teilnehmerpaket-Rechnungsstellung an das myline Partnerstudio ein Unterstützungsbetrag, der gesondert ausgewiesen wird. Der daraus resultierende Geldbetrag wird an die von myline ausgewählten Hilfsorganisationen übergeben, die mit diesem Geld hungerleidende Kinder unterstützen. Das myline Partnerstudio kann mit der Wohltätigkeit werben.

§7 Kündigung und Folgen der Beendigung des Vertrages

Nach Ablauf der Nutzungsdauer ist das Partnerstudio nicht mehr berechtigt, die zur Verfügung gestellten myline Programme nebst Unterlagen zu nutzen. Die erhaltenen Unterlagen sind von dem Inhaber unverzüglich zurückgegeben oder zu vernichten und deren Vernichtung auf Verlangen von myline nachzuweisen. Bei Zuwiderhandlungen hat das Partnerstudio für jeden einzelnen Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von € 10.200,- an myline zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt. Nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung ist eine unerlaubte Weiterverwendung der Unterlagen und des Know-hows untersagt.

Die Nutzungsrechte für das myfitness Programm enden automatisch, ohne dass es einer Beendigungserklärung bedarf, wenn das aktuelle myfitness Programm, sofern myline dies nicht zu vertreten hat, nicht mehr die gestellten Anforderungen seitens der ZPP erfüllt und/oder die Zulassung aberkannt wurde. Zu beachten ist, dass, in diesem Fall alle Teilnehmer, die nach dem 25.01.2028 das Programm beenden keinen Anspruch mehr auf Rückerstattung durch die Krankenkasse haben. Ein Anspruch auf Rückzahlung für bereits an myline bezahlte Gebühren und / oder Teilnehmer-pakete oder auf Schadensersatz oder ähnliches seitens des umseitigen Fitnessclubs ist ausgeschlossen.

Wenn und soweit der Verlust der Zulassung als Präventionsprogramm auf der Einführung neuer Anforderungen der ZPP beruht, ist es dem pflichtgemäßen und dem Sinn der Nutzungsvereinbarung entsprechenden Ermessen von myline überlassen, ob die erforderlichen Anpassungen des digitalen myfitness Programms erfolgen, um eine erneute Zulassung bewirken zu können. Das berechtigte Interesse des Inhabers an der Zulassung als Präventionsprogramm muss bei einer Entscheidung von myline berücksichtigt werden.

§8 Veräußerung des Studios

Namens- und Nutzungsrechte sind seitens des Partnerstudios nicht übertragbar und können nicht an Dritte veräußert werden. Bei einer Änderung der Eigentums- oder Besitzverhältnisse des Partnerstudios, z.B. bei Betriebsübergang, verpflichtet sich Dieser, unverzüglich myline zu informieren. myline steht es frei, mit dem neuen Besitzer/Eigentümer das Nutzungsverhältnis fortzusetzen oder zu kündigen. Das Partnerstudio hat gleichwohl gegenüber seinem Rechtsnachfolger darauf hinzuwirken, dass Dieser in das Nutzungsverhältnis mit myline eintritt.

§9 Gerichtsstand

Für die Nutzungsvereinbarung gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist der Sitz von myline. Der Inhaber kann die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung von myline auf Dritte übertragen.

§10 Nebenabreden und Änderungen

Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen der Nutzungsvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

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